ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand 15.06.2017
1. GELTUNGSBEREICH
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die von SEILARBEIT AUSTRIA erbracht werden, wie PSA- & Anlagenüberprüfungen, Beratungen, Evaluierungen, Arbeitsdurchführungen, Montagen, Sportveranstaltungen, etc.! Sondervereinbarungen gelten lt. schriftlichen Auftragsbestätigungen.
2. VERTRAGSGEGENSTAND
- 2.1 Gegenstand des Vertrages ist die in der Auftragsbestätigung näher bezeichnete Leistung von SEILARBEIT AUSTRIA.
- 2.2 SEILARBEIT AUSTRIA führt die Leistungen selbst oder durch von ihr beauftragte Dritte welche mittels beidseitig unterzeichnetem Werkvertrag vertraglich gebunden sind durch.
3. BESTELLUNGEN VON LEISTUNGEN
- 3.1 Bestellungen müssen schriftlich erfolgen (per Post, Fax, e-mail). Nach Eingang der schriftlichen Bestellung erhalten Sie von SEILARBEIT AUSTRIA eine Auftragsbestätigung mit den organisatorischen Informationen zu den von Ihnen gebuchten Leistungen.
4. GEBÜHREN UND KOSTEN
- 4.1 Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise.
- 4.2 Tagespauschalen beinhalten soweit nicht anders angegeben 8 Arbeitsstunden. Darüber hinaus geleistete Stunden werden nach Aufwand verrechnet.
- 4.3 Alle Kosten sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen, wobei sich SEILARBEIT AUSTRIA vorbehält, Zahlungen im Voraus zu verlangen. Bei Zahlungsverzug sind vom Kunden 9% Verzugszinsen zu bezahlen. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, SEILARBEIT AUSTRIA sämtliche Mahn- und Inkassospesen zu bezahlen.
- 4.4 Bei Durchführung von Leistungen beim Kunden werden von SEILARBEIT AUSTRIA Kosten, wie Fahrtzeit, Fahrstrecke, Übernachtungskosten und ev. sonstige Spesen zusätzlich verrechnet.
5. RÜCKTRITT, TERMINÄNDERUNGEN UND STORNOGEBÜHREN
- 5.1 Vertragsrücktritt, Stornierung von Leistungen durch den Kunden
- 5.1.1 Schriftliche und persönliche Bestellungen (Post, Fax, Email) durch den Auftraggeber gelten als verbindlich.
- 5.1.2 Für Stornierungen von Lehrgängen durch den Kunden gilt: Stornierungen sind nur in schriftlicher Form möglich (Post, Fax, Email). Bei Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden später als 14 Kalendertage vor der vereinbarten Leistungserbringung erlaubt sich SEILARBEIT AUSTRIA, dem Kunden eine Pauschale in Höhe von 50% der Kosten des Pauschalangebots zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen; bei Absagen, die später als 7 Kalendertage vor dem Termin erfolgen stellt SEILARBEIT AUSTRIA die vollen Kosten zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung.
- 5.2 Stornierung von Leistungen durch SEILARBEIT AUSTRIA
- 5.2.1 Erst die schriftliche Auftragsbestätigung durch SEILARBEIT AUSTRIA bestätigt die verbindliche Annahme der Bestellung des Kunden.
- 5.2.2 Vereinbarte Vorauszahlungen müssen zur Gänze zum vereinbarten Termin eingelangt sein, damit eine für SEILARBEIT AUSTRIA verbindliche Reservierung zustande kommt. Die sonstigen Stornobedingungen seitens SEILARBEIT AUSTRIA gelten davon unberührt weiter.
- 5.2.3 Bestehende Verträge werden ungültig, wenn aufgrund nachträglich geänderter gesetzlicher Grundlagen, die Durchführung von Leistungen nicht mehr gesetzeskonform wäre. Auch wenn aufgrund von nicht im Einflussbereich von SEILARBEIT AUSTRIA liegende Gründe, eine Durchführung der vereinbarten Leistung unmöglich ist, kann diese den Auftrag stornieren bzw. Termine verschieben. Bereits geleistete Zahlungen durch den Kunden werden bei einer Stornierung zur Gänze rückerstattet, außer es bestehen schriftliche Sondervereinbarungen. Es entstehen daraus keine weiteren Schadenersatzansprüche.
- 5.2.4 SEILARBEIT AUSTRIA behält sich weiteres das Recht vor, dass wenn Kunden durch falsche oder unvollständige Angaben, die Durchführung der vereinbarten Leistung unmöglich machen, den Vertrag zu stornieren. In diesem Fall trägt der Kunde sämtliche entstandenen Kosten zuzüglich etwaiger Schadenersatzansprüche. Geleistete Zahlungen werden einbehalten.
6. BEDINGUNGEN FÜR PSA- UND ANLAGENÜBERPRÜFUNGEN
- 6.1 Die Prüfer haben das Recht, defekte bzw. auszuscheidende PSA aus dem Set zu entfernen bzw. als defekt zu kennzeichnen.
- 6.2 Ebenso dürfen als “Nicht OK” geprüfte Anlagen zum Beispiel mit “Gesperrt”-Band gekennzeichnet werden.
7. HAFTUNG & GEWÄHRLEISTUNG
- 7.1 Auf Baustellen gelten die in der Bauverordnung festgesetzten Regeln zu Arbeiten am hängenden Seil. Der Kunde verpflichtet sich bei Unterfertigung der Sicherheitsevaluierung zu Beginn der Aufnahme der Leistungserbringung durch SEILARBEIT AUSTRIA diese Regeln einzuhalten.
- 7.2 SEILARBEIT AUSTRIA gewährleistet, dass die für die Leistungserbringung zum Einsatz kommenden Materialien wie PSA, Seile, Fallschutzeinrichtungen, etc. den gesetzlichen Normen entsprechen und regelmäßig der gesetzlich geforderten Überprüfung
unterzogen werden.
- 7.3 Bei jedwedigen Montagetätigkeiten die von SEILARBEIT AUSTRIA als Subunternehmer durchgeführt werden lehnt SEILARBEIT AUSTRIA jedwede Gewährleistung und Garantiefälligkeit ab. Diese geht auf den für diesen Zweck mit dem dafür notwendigen Gewerbe ausgestatteten Auftraggeber über.
8. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
- 8.1 Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.
- 8.2 Durch die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bedingungen werden die übrigen Bedingungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt.
9. GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist ????????. Es gilt österreichisches Recht.